Wer bis April 2014 mit Punkten im Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg registriert war, konnte damals noch bei einem Punktestand von 14-17 Punkten 2 Punkte durch eine Verkehrspsychologische Beratung abbauen.
Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde 2014 geändert, so dass der Führerschein seit Mai 2014 nicht erst bei 18 Punkten, sondern bereits bei 8 Punkten eingezogen wird. 8 oder mehr Punkte weisen darauf hin, dass der Fahrerlaubnisinhaber zum Führen eines Kraftfahrzeuges ungeeignet ist. Durch den Nachweis der Fahrtauglichkeit (in der Regel in Form einer positiven Medizinisch Psychologischen Untersuchung (MPU), umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt), kann nach Ablauf einer Sperrfrist eine Neuerteilung des Führerscheins durch die Behörde erfolgen.
Mit dem neu eingeführten Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von 1-5 Punkten im Fahreignungsregister (FAER) beim KBA in Flensburg nur noch 1 Punkt abgebaut werden. Bei einem Punktestand von 4-5 Punkten erfolgt eine Ermahnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 1 StVG. Bei einem Punktestand von 6-7 Punkten erfolgt eine Verwarnung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nummer 2 StVG und es kann kein Punkt mehr abgebaut werden. Eine mit dem Fahreignungsseminar einhergehende Einstellungs- und Verhaltensänderung kann dazu beitragen, egal ob noch ein Punkt abgebaut werden kann oder nicht, dass keine weiteren Punkte „eingefahren“ werden und nach Ablauf der jeweiligen Tilgungsfristen alle Punkte nach und nach wegfallen.



In Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wurde das VZR in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt.