Verkehrspsychologische Beratung

(amtlich anerkannte Verkehrspsychologische Beraterin § 71 FeV)

An einer Verkehrspsychologischen Beratung können Sie teilnehmen, wenn Sie von der Straßenverkehrsbehörde darauf hingewiesen wurden.

Die Beratung wird in 3 Einzelgesprächen durchgeführt und dient dazu, die eigene Einstellung zum Straßenverkehr zu überprüfen und Fehlverhalten abzubauen.

Dauer der Behandlung: 3 Zeitstunden.

Sie benötigen für die VPB einen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg.

Den Antragsvordruck auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) können Sie unter folgendem Link herunterladen:


Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim KBA Flensburg